Herbstzeit ist Laubzeit

So schön die bunten Blätter im Herbst auch aussehen, auf Böden gelegen können Sie bei Feuchtigkeit und Nässe schnell zu einer rutschigen Schicht und somit zur Gefahr für Fußgänger und Radfahrer werden.

Grundsätzlich ist natürlich die Gemeinde dafür zuständig, dass man sich auf Straßen und Gehwegen gefahrlos bewegen kann. Allerdings gibt es, wie in vielen anderen Kommunen auch, in unserer Gemeinde eine sogenannte „Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Bad Essen“, womit die Pflicht auf die Grundstückseigentümer bzw. die Anlieger übertragen ist. So verhält es sich also ähnlich wie bei Schneefall: Anlieger stehen in der Reinigungspflicht von Schmutz, Unrat und Laub etc. den ihren Grundstücken angrenzenden Bürgersteigen, Radwegen, Gossen. Also auch Anlieger ohne Bürgersteig kann es betreffen. Handelt es sich um z. B. Pattwege, die an zwei Anliegergrundstücke grenzen, stehen beide Anlieger jeweils bis zur Hälfte in der Pflicht.

Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger sowie der Verkehrssicherheit werden alle Anlieger gebeten, ihre angrenzenden Wege und Räume, besonders auch in dieser Jahreszeit, gut im Blick zu haben und ggf. von Laub, Schmutz etc. zu befreien.

Wer mehr erfahren möchte, findet in der Verordnung weitere Informationen.

Wohin mit den vielen Blättern?

Fangen die Bäume erst einmal an, ihre Blätter abzuwerfen, können teilweise erhebliche Mengen zusammenkommen. Im eigenen Garten kann Laub zum Beispiel zu einem nützlichen Helfer werden. Igeln und anderen Kleintieren bieten Laubhaufen oder unter Hecken und Büsche verteilt einen guten Unterschlupf für den Winter. Empfindliche Pflanzen können auch mit eine Laubschicht vor Frost geschützt werden.

Alternativ kann man sein Laub natürlich auch zum Grünabfallsammelplatz nach Wittlage bringen oder im Garten zwischenlagern und nach und nach in der braunen Tonne entsorgen.

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